Guten Abend
wir sehen uns gezwungen, Sie darauf hinzuweisen,
daß Ihr
umwerfendes Äußeres einen schweren Verstoß gegen §719, Abs. 2 der Bunny Radio-Ordnung darstellt,
in
welcher es daselbst heißt:
"Aus Gründen der Chancengleichheit ist engelsgleichen
Geschöpfen die Nutzung von Bunny-Radio strengstens untersagt,
da nur auf diese Art sichergestellt
werden kann,
daß eventuell auch der durchschnittliche Hörer nicht gleich in Ohnmacht fällt bei ihrer
Stimme und Ausstrahlung
Fazit: Sie sehen einfach zu gut aus!
Es wird Ihnen an
dieser Stelle Gelegenheit gegeben,
umgehend mit einer Mail zu den erhobenen Vorwürfen Stellung zu
nehmen
( Es ist Spass also keine rechtlichen Schritte einleiten )
