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Titel: Verstoß gegen §719 Beitrag von: mario159 am 20. Dezember 2008, 00:14:08 Guten Abend
wir sehen uns gezwungen, Sie darauf hinzuweisen, daß Ihr umwerfendes Äußeres einen schweren Verstoß gegen §719, Abs. 2 der Bunny Radio-Ordnung darstellt, in welcher es daselbst heißt: "Aus Gründen der Chancengleichheit ist engelsgleichen Geschöpfen die Nutzung von Bunny-Radio strengstens untersagt, da nur auf diese Art sichergestellt werden kann, daß eventuell auch der durchschnittliche Hörer nicht gleich in Ohnmacht fällt bei ihrer Stimme und Ausstrahlung Fazit: Sie sehen einfach zu gut aus! Es wird Ihnen an dieser Stelle Gelegenheit gegeben, umgehend mit einer Mail zu den erhobenen Vorwürfen Stellung zu nehmen ( Es ist Spass also keine rechtlichen Schritte einleiten ) ;D ;D |